Grundsätze der Beurteilung

Mit den Grundsätzen der Beurteilung hat die Albert-Schweitzer-Schule in der Gesamtkonferenz Ergänzungen zu den geltenden gesetztlichen Regelungen vorgenommen. Diese sollen die Beurteilungen für Lehrkräfte strukturieren und für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar machen.

Die Grundsätze der Beurteilung regeln beispielsweise Anzahl und Art der schriftlichen Leistungsnachweise oder die Möglichkeiten freiwilliger Zusatzleistungen. Außerdem ist eine zweimalige Rückmeldung pro Halbjahr über Mitarbeit und Gesamtstand darin festgelegt.

Neben zahlreichen weiteren Bestimmungen gehen in die Grundsätzen der Beurteilung auch die Aspekte ein, die zu den Noten in den Bereichen Arbeits- und Sozialverhalten führen.

Die aktuellen Grundsätze zur Beurteilung sowie die dazugehörigen Notentabellen gibt es nachstehend zum Download.

Downloads

Grundsätze der Beurteilung (Stand Feb. 2011)

Notentabelle der Mittelstufe

Schriftliche Arbeiten (ausgewählte rechtliche Aspekte)

Zahl Note Punkte Beschreibung
1 sehr gut 15–13 wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
2 gut 12–10 wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3 befriedigend 9–7 wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4 ausreichend 6–4 wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5 mangelhaft 3–1 wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6 ungenügend 0 wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.Eine Arbeit wird auch bei nicht erbrachter Leistung mit ungenügend benotet.