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  • Thema: Presse-AG
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Getrennt und doch verbunden – Videokonferenzen

Vor einem Jahr noch exotisch und ungewöhnlich, heute so normal wie ein Telefonat: die Videokonferenzen.

Von Jörn Sündermann

In den Zeiten der Pandemie halten Videokonferenzen das Leben in Unternehmen, Vereinen, Schulen und auch im Freundeskreis am Laufen. Denn Zuhause-bleiben ist das Gebot der Stunde. So bleiben wegen der Corona-Pandemie Menschen häufig im Homeoffice. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vernetzt bleiben und sich mit anderen austauschen können, bieten viele Unternehmen die Möglichkeit der Videokonferenz an. Inzwischen gibt es immer mehr Dienste, die man für solch eine Konferenz nutzen kann.

Viele Schulen organisieren sowohl ihre Konferenzen als auch den Unterricht über IServ, einen speziellen Schulserver. Die Videokonferenzen laufen über das System Big Blue Button, das von den Schulen genutzt wird, da es die hohen Datenschutz-Anforderungen der Schulträger erfüllt. Außerdem bietet das Programm auch viele Funktionen für den Unterricht, wie zum Beispiel die Bildschirmfreigabe des Lehrers, wenn er etwas zeigen möchte, oder die Funktion der Breakout-Räume, in denen die Schülerinnen und Schüler in Gruppen zusammenarbeiten können. Aber auch Umfragen können für den Lehrer sinnvoll sein oder das Setzen eines Status, bei dem man beispielsweise die Hand heben kann, sowie das virtuelle Whiteboard. Obwohl es diese zahlreichen Funktionen gibt, lässt sich natürlich die normale Unterrichtsstunde im Klassenraum nicht ersetzen.
Außerdem gibt es viele weiter Videokonferenzsysteme, wie zum Beispiel Zoom oder Microsoft Teams. Viele bekannte Firmen wie zum Beispiel IKEA oder PUMA arbeiten mit dem Videokonferenzsystem von Microsoft. Die Anzahl der Programme ist so vielfältig, weshalb die Entscheidungsfindung, welches Programm man persönlich nutzen möchte und welches Programm den Anforderungen gerecht wird, sich durchaus schwierig gestalten kann.

Wenn man eine Videokonferenz macht, gibt es auch einige Dinge bezüglich der Sicherheit für die Nutzer zu beachten – schließlich findet das Ganze in einem virtuellen Raum statt. Manchmal kommt es vor, dass Leute der Konferenz beitreten und dann Unruhe verbreiten. Aus diesem Grund sollte man eine Lobby oder einen Warteraum einrichten – eine Option, die manche Programme ermöglichen. Hierbei werden die Teilnehmer vom Moderator „reingelassen“. Bei IServ kann dies allerdings nicht passieren, da sich zuvor jeder Teilnehmer bei IServ anmelden muss und auch nur als Mitglied der Schule einen Zugang hat. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen, in denen sich Fremde in die Konferenz eingeloggt haben, um dort Unruhe zu stiften.
An Schulen müssen die Teilnehmer, also die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst oder die Eltern von den minderjährigen Schülerinnen und Schülern, eine Einwilligung unterschreiben, dass das Kind oder man selbst an einer Videokonferenz der Schule teilnehmen darf.

Trotz der Digitalisierung kann es allerdings auch immer mal wieder zu Problemen während einer Videokonferenz kommen. Wie zum Beispiel, dass ein Teilnehmer die anderen Teilnehmer nicht mehr verstehen kann oder sogar ganz aus der Konferenz fliegt, da die Internetverbindung zu dem Zeitpunkt nicht stabil ist. Ein netter Vergleich, den man manchmal hört, ist, dass Videokonferenzen wie eine Geisterbeschwörung sind. „Kannst du mich hören?“ oder „Kannst du mich sehen?“. Diese Probleme lassen sich aber zum Beispiel vermeiden oder zumindest verbessern. Bei einer Videokonferenz über IServ sind zu Beginn Tipps zu lesen, mit denen eine Konferenz leichter fallen kann. Der beste Tipp ist aber, einfach eine LAN-Verbindung zu nutzen. Sollte man aber doch WLAN benutzen oder ist LAN nicht möglich, ist auf einen guten WLAN-Empfang zu achten. Auch eine Option für eine stabilere Verbindung kann sein, dass man die Kamera deaktiviert, wenn man momentan nicht redet.

In einem Beitrag von Galileo wurde darauf hingewiesen, dass keiner einen dazu zwingen kann, seine Kamera freizugeben und das ist nicht das Einzige, was man bei einer Videokonferenz beachten sollte. Auch, dass im Hintergrund keine fremden Personen zu sehen sind, sollte man beachten, wenn man die Videokonferenz in der Öffentlichkeit macht. Auch das Aufzeichnen einer Videokonferenz ohne Einwilligung der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist verboten und strafbar. Mit Einwilligung aller Beteiligten ist dies aber erlaubt.

Es ist gut, wenn man sich schon aufgrund der Corona-Pandemie nicht miteinander treffen kann, aber trotzdem verbunden bleiben möchte, in einer Videokonferenz seine Kamera freizuschalten, damit die Konferenz persönlicher wird. Es ist damit zu rechnen, dass uns Videokonferenzen noch eine Zeit begleiten werden und eventuell auch nach der Pandemie immer mehr zum Einsatz kommen.