Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen und Gefühl für Gefahren entwickeln
Polizeipräsidium Osthessen informierte die 9. und 10. Klassen der ASS über Extremismusgefahren und zeigte Präventivmaßnahmen
Hakenkreuze in Heften, Hitlergrüße im Chat, Rassismus auf dem Schulhof: Rechtsextreme, rassistische oder demokratiefeindliche Äußerungen haben nicht nur in der Gesellschaft zugenommen, sondern sind inzwischen auch in Schulklassen zu finden. „Keine Schule ist frei davon“, sagte Christian Diegelmann. Der Politikwissenschaftler ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Polizeipräsidiums (PP) Osthessen und dort für den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität“ zuständig. Gemeinsam mit Diana Kalbfleisch, Jugendkoordinatorin für das PP Osthessen, war er vor wenigen Tagen Gast an der Albert-Schweitzer-Schule, um vor den neunten und zehnten Klassen über die Gefahren für die Demokratie zu sprechen und die juristischen Konsequenzen der Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole deutlich zu machen.

Schulleiter Christian Bolduan betonte die Wichtigkeit von Sensibilisierung und Aufklärung, nicht zuletzt, weil es in der Vergangenheit einen Vorfall mit verfassungsfeindlichen Symbolen an der Schule gegeben hatte. „Menschenverachtende und demokratiegefährdende Inhalte lehnen wir ab und melden diese umgehend, wenn wir davon Kenntnis haben.“ Antisemitismus, Rassismus, Diskriminierung und die Verwendung von verbotenen Symbolen seien keine kleinen Delikte. Schülerinnen und Schüler vor diesen Gefahren zu schützen, sei ein wichtiger Auftrag der Schule.

Kriminalhauptkommissarin Diana Kalbfleisch stellte zunächst ihren Arbeitsbereich vor: Als Bindeglied zwischen Kindern und Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten sowie Erziehungsinstanzen und der Polizei arbeitet sie zum einen präventiv an Schulen, zum anderen sind die Schülerinnen und Schüler auch eingeladen, sich bei Fragen, beispielsweise zu Kriminalität im Netz, an sie zu wenden.
„Die liberale Demokratie ist nicht mehr konkurrenzlos.“ Mit dieser Feststellung startete Christian Diegelmann seinen Vortrag. Extreme aus verschiedensten Richtungen stellten die demokratischen Kräfte auf die Probe. Das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen geschehe gehäufter, sowohl im analogen als auch im digitalen Raum. Was sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte oder gegen Menschen, die man aufgrund ihrer politischen Haltung, Ethnie, Nationalität, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung oder sexuellen Orientierung abwerte, falle in den Bereich der politisch-motivierten Kriminalität und sei strafbar, betonte Diegelmann und wies darauf hin, dass Strafmündigkeit bereits im Alter von vierzehn Jahren beginnt. Das Thema ging die anwesenden Schülerinnen und Schüler also durchaus etwas an.
Gerade rechtsextremistisch motivierte Kriminalität habe in den letzten Jahren massiv zugenommen, so der Experte, der auch auf die anderen Formen extremistischer Bedrohung einging, insbesondere die Gefahren durch Islamismus und Linksextremismus. Zu allen Bereichen zeigte Diegelmann verbotene Symbole. Aufgrund der Häufung rechtsextremer Vorfälle in Schulen ging er auf die dort verwendeten Symbole intensiver ein: Er stellte verschiedene rechtsextreme politische Organisationen vor und ging auch auf strafbare Kennzeichen und Symbole ein. Unter anderem werden das Hakenkreuz, die SS-Runen (auch als Emoji) und Zahlenkombinationen wie „444“ oder „1488“ in der rechtsextremistischen Szene verwendet.
Diegelmann zeigte auf, wie die NS-Geschichte in Schulen mitunter verherrlicht werde – nicht selten, durch harmlos erscheinende Emojis, umgedichtete Lieder und unzählige Filme. Gerade im Social-Media-Bereich biete sich ein großer Raum, stellte der Referent dar: Hier werde die Judenvernichtung der Nazis relativiert, der Hamas-Angriff auf Israel gefeiert. Antisemitismus diene bei allen Extremisten als „Brückennarrativ“: Vom Antikapitalismus über die verschiedensten Verschwörungen, beispielsweise vom „großen Austausch“ seien extremistische Gruppen in aller Welt verbunden.
Das Anliegen des Teams der Polizei war zum einen, die Jugendlichen für die Inhalte der demokratiefeindlichen Symbole, Filme und Lieder zu sensibilisieren. Zum anderen wurde deutlich, dass die Veröffentlichung und Weitergabe solcher Zeichen eine Strafanzeige zur Folge haben, die mindestens für fünf Jahre, bei Wiederholungstagen deutlich länger, in der Akte bleibt. „Für einen Job, für den man später ein polizeiliches Führungszeugnis braucht, ist das schlecht.“ Schwere Verstöße würden mit Jugendarrest bestraft oder zumindest mit Arbeitsstunden. „Verfassungsfeindlichkeit ist kein Dummer-Jungen-Streich“, betonte Diegelmann.
Auf ein anderes Feld im Bereich der Internetkriminalität wies abschließend Diana Kalbfleisch hin: Während im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität lediglich die Verbreitung der Symbole und Medien strafbar ist, ist im Bereich der Kinderpornografie bereits der Besitz strafbar. Ein Umstand, der kaum jemandem bekannt ist, zumal man solche Bilder über Messenger auch ungefragt bekommen kann. „Wer ein solches Bild auf dem Handy hat, gewollt oder ungewollt, macht sich strafbar“, betonte Kalbfleisch. „Wenn ihr ein solches Bild bekommt, geht damit zur Polizei, sonst kann es ernsthafte Konsequenzen haben. “ Über den amerikanischen Dienst NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) werde auch den deutschen Behörden alles übermittelt, was an kinderpornografischen Inhalten verschickt werde. „Sollten wir auf dabei auf euer Handy aufmerksam werden, werden in der Regel alle in einem Haushalt auffindbaren internetfähigen Geräte sichergestellt, gespiegelt, auf strafbare Inhalte überprüft und auf Werkseinstellungen gesetzt. Das dauert bis zu einem Jahr und hat den Verlust aller Daten zur Folge“, skizzierte die Polizistin das Procedere. „Schützt euch, indem ihr Messenger-Fotos nicht automatisch speichert, und meldet uns, wenn ihr solche Bilder bekommt.“
Der Gesprächsbedarf nach den Vorträgen war groß: Die Themen hatten einen Nerv getroffen und werden weiterhin von Bedeutung sein.
Text und Bilder: Traudi Schlitt
