Die Gefahren im Netz erkennen und ihnen begegnen

Albert-Schweitzer-Schule bietet Fünftklässlern Webinar zum Thema Cybermobbing

WhatsApp nutzen sie fast alle, die neuen Fünftklässler der Albert-Schweitzer-Schule; TikTok indessen haben die wenigsten: „Das ist doch erst ab achtzehn!“, riefen die einen oder anderen aus, als sie auf die erste Frage der Juristin Gesa von Schwerin antworteten, die damit ihr Webinar zum Thema Cybermobbing und Sicherheit im Netz eröffnete. Die Rechtsanwältin vertritt bereits seit Jahrzehnten Mobbing-Opfer. Mit ihrem Anliegen, diese zu schützen und zu bestärken, gleichzeitig aber auch präventiv zu arbeiten, ist sie mit ihrem eigenen Programm „Law4School“ unterwegs und auch regelmäßig per Video in der Albert-Schweitzer-Schule zu Gast. Eingebettet ist dieses Angebot in das den verschiedenen Jahrgängen angepasste Präventionsprogramm des Alsfelder Gymnasiums, das sich im Verlauf der Schulzeit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch mit Themen wie Alkoholmissbrauch, Drogen oder Spielsucht beschäftigt. Für Schulleiter Christian Bolduan hat Prävention einen großen Stellenwert, denn „alles, was wir durch Aufklärung und Wissensvermittlung im Vorhinein verhindern können, müssen wir hinterher nicht kurativ behandeln.“ Sein Dank gilt den Unterstützern des Webinars, dem Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule und dem SI-Club Lauterbach-Vogelsberg.

Neunzig Minuten lang konnten sich die Zehn- bis Elfjährigen nun mit dem Thema Mobbing im Netz, aber auch mit der Frage beschäftigen, was eigentlich genau an Bildern und Videos im Netz erlaubt ist. Für die Altersgruppe sehr verständlich und mit vielen Beispielen und Umfragen ausgestattet, präsentierte die Expertin ihre Themen: Mobbing, so lernten die Kinder, soll wehtun, es passiert mit Absicht und über eine längere Dauer. Dass es nun, nicht mehr so wie früher nur auf dem Schulhof, rund um die Uhr und überall stattfinden könne, mache es für die Opfer noch unerträglicher – bis hin zu Selbstmord reichen die Folgen von Mobbing. Als Rechtsanwältin riet sie von Mobbing Betroffenen, mit den Eltern oder anderen Vertrauenspersonen zu sprechen und die Polizei hinzuzuziehen. Diese könne auch anonyme Absender ermitteln. Böse Nachrichten, Fotos, Fake-Profile und anderes sollten dokumentiert werden, denn, so die Botschaft: Mobbing-Opfer haben Rechte, die sie gegen ihre – auch noch jugendlichen – Täter durchsetzen können. Mit bis zu 250 000 Euro Strafe können Täter rechnen, die eine Unterlassungsklage umgehen; grundsätzlich fallen Schmerzengeld, Anwalts- und Gerichtskosten an. Dreißig Jahre lang bleibt ein Anspruch auf diese Zahlung bestehen, sodass auch ein jetzt Zwölfjähriger, der später Geld verdient, zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ein Umstand, der die meisten Schülerinnen und Schüler verwunderte, dachten sie doch, die Eltern seien haftbar und die Kinder nicht strafmündig.

Von Schwerin appellierte an die Kinder, auch über mögliche Folgen für Mobbing-Opfer nachzudenken: Das Internet vergesse nie irgendetwas und verfolge die Menschen oft ihr Leben lang. Dies gelte auch für Fotos, die so gut wie nie ganz aus dem Netz verschwinden. Umso wichtiger sei die Wahrung des Rechts am eigenen Bild. Dass man nicht ungefragt einzelne Personen fotografieren und deren Bilder verschicken darf, wussten alle Schülerinnen und Schüler. Selbst wenn es ein Profilbild ist, dürfen Bilder anderer Personen nicht geteilt werden. Heikler wird das Ganze bei sehr privaten Fotos. Auch hier machen Personen, die solche Bilder teilen, sich strafbar und können mit ähnlichen Strafen wie beim Mobbing rechnen. Doch dies hilft Opfern nur bedingt, wenn man bedenkt, dass ihr Nacktbild noch ewig im Internet kursieren kann: Screenshots und die Möglichkeit, etwas abzufotografieren, machen dies auch nach einer vermeintlichen Löschung möglich. Eine wichtige Information war, dass auch Lehrkräfte ein Recht am eigenen Bild haben. Die Juristin wies darauf hin, dass im Falle eines unrechtmäßig versendeten Bildes, beispielsweise im Klassenchat, die Polizei alle Handys einsammelt und nachsieht, was sich darauf befindet. Und sie betonte: In allen Fällen sind nicht die Opfer schuld, auch wenn sie ihr Nacktbild im Vertrauen an ihren Freund geschickt haben: „Schuldig ist immer der Täter.“

In einem weiteren Block ging sie auf die vielen verschiedenen Möglichkeiten ein, im Internet Kontakt aufzunehmen: Man solle niemals einem fremden Kontakt, beispielsweise im Chat eines Online-Spiels, vertrauen. Zu oft schon hätten sich hinter einem vermeintlich Gleichaltrigen böswillige Erwachsene verborgen, die den Kindern nichts Gutes wollten. „Im Internet ist nichts sicher“, betonte sie mehrfach und verwies auch auf die Möglichkeiten, mit KI Avatare herzustellen, die einen überaus realistischen Eindruck machten. Für Fälle aller Art gab sie den Kindern die Nummer gegen Kummer (116111) an die Hand. Auch auf ihrer Website https://law4school.de/ gibt es Hilfsangebote.

Im Verlauf der Veranstaltung wurde deutlich, dass die Fünftklässler sehr wohl ein Gespür für Recht und Unrecht haben und auch empathisch sind. Viele juristische Informationen überraschten sie, und es gab sicherlich sowohl in den Klassen als auch in den Familien nach dieser Veranstaltung Gesprächsbedarf: Denn auch in der Familiengruppe dürfen Bilder nicht ohne Erlaubnis aller Beteiligten geteilt werden. Da war es von Vorteil, dass die Eltern viele dieser Infos bereits im Vorfeld an einem Elternabend erhalten hatten.

Text und Bilder: Traudi Schlitt