Zulassungsbedingungen

Zur zweijährigen Qualifikationsphase wird zugelassen, wer in jedem Fach des verbindlichen Unterrichts am Ende der Einführungsphase mind.5 Punkte erreicht hat oder entsprechend ausgleichen kann. Ausgleichsmöglichkeiten sind:

  • Jedes Fach des verbindlichen Unterrichts, in dem weniger als fünf Punkte erreicht wurden, muss durch mindestens zehn Punkte in einem anderen oder mindestens jeweils sieben Punkte in zwei anderen Fächern des verbindlichen Unterrichts ausgeglichen werden.
  • Für die Fächer Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik kann der Ausgleich nur durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen.

Keine Zulassung zur Qualifikationsphase erfolgt, wenn

  • ein Fach des verbindlichen Unterrichts mit null Punkten abgeschlossen wurde,
  • in einem der Fächer Deutsch, der verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik weniger als fünf Punkte erreicht wurden,
  • in drei und mehr Fächern des verbindlichen Unterrichts weniger als fünf Punkte erreicht wurden.

Die Wiederholung der Einführungsphase ist nur möglich, wenn eine Schülerin / ein Schüler die letzte Jahrgangsstufe der Mittelstufe nicht bereits zweimal besucht hat. Unberührt hiervon bleibt die freiwillige Wiederholung der letzten Jahrgangsstufe der Mittelstufe.

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